Die «Grünen» und das Völkerrecht

stroke="currentColor" stroke-width="1.5" stroke-linejoin="round" stroke-linecap="round" /> Keine Kommentare

113

2 Min.

a drawing of the inside of the internati iJrlKfZPQvaWT7LRjwrJ0w 43dQRQTuTzm B9FufnSUmA

Was wir an Politikern verschiedenster Parteien nicht wirklich schätzen, ist ihr immer wieder aufflammender Opportunismus.

Es scheint schon in der Vergangenheit bra­chia­le Zeitenwenden gege­ben zu haben. Die müs­sen mir aller­dings ent­gan­gen sein. Dazu zählt der Schutz der Reputation des Internationalen Strafgerichtshofes. Wir erin­nern uns viel­leicht, dass er erst zu Beginn die­ses Jahrtausends sei­ne Arbeit auf­ge­nom­men hat. Deutschland gilt als ein Land, das die­se Schaffung die­ser Institution stark unter­stützt hat.

1. Fehlende inter­na­tio­na­le Einigung: Nach dem Zweiten Weltkrieg dis­ku­tier­te man über ein stän­di­ges inter­na­tio­na­les Strafgericht, doch der Kalte Krieg ver­hin­der­te jahr­zehn­te­lang eine Einigung. Stattdessen wur­den Ad-hoc-Gerichte ein­ge­rich­tet (z. B. Nürnberger Prozesse, spä­ter die Tribunale für Jugoslawien und Ruanda).

2. Erst 1998 Verabschiedung des Römischen Statuts: Während einer UN-Konferenz in Rom einig­te man sich 1998 auf die Gründung des IStGH. Dieses Abkommen muss­te jedoch von min­des­tens 60 Staaten rati­fi­ziert wer­den, bevor das Gericht aktiv wer­den konnte.

3. 2002 Erreichen der erfor­der­li­chen Ratifizierungen: Am 1. Juli 2002 trat das Römische Statut in Kraft, nach­dem 60 Staaten es rati­fi­ziert hat­ten. Erst ab die­sem Zeitpunkt konn­te der IStGH sei­ne Arbeit aufnehmen.

Zum Zeitpunkt der Gründung, bes­ser gesagt der Arbeitsaufnahme des Gerichts, war Joschka Fischer (Bündnis 90/​Die Grünen) der deut­sche Außenminister. Er hat­te die­ses Amt von 1998 bis 2005 in der rot-grü­nen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder inne.

Dass aus­ge­rech­net er die Vollstreckung des exis­tie­ren­den Haftbefehls gegen den israe­li­schen Regierungschef Netanjahu, genau­er gesagt das Verbot der Einreise nach Deutschland als absurd abtut und damit bewusst einen schwe­ren Image-Schaden für den Gerichtshof in Kauf nimmt, fin­de ich bemer­kens­wert. Immerhin gibt Fischer das Dilemma unum­wun­den zu.

Die noch amtie­ren­de Außenministerin, die Grüne Annalena Baerbock, dürf­te – so schät­ze ich – als laut­star­ke Verfechterin des Völkerrechts anders dar­über urtei­len. So ändern sich die Zeiten, bes­ser gesagt, die Opportunitäten.

Lass deinen Gedanken freien Lauf


Hier im Blog werden bei Abgabe von Kommentaren keine IP-Adressen gespeichert! Deine E-Mail-Adresse wird NIE veröffentlicht! Du kannst anonym kommentieren. Dein Name und Deine E-Mail-Adresse müssen nicht eingegeben werden.


Mehr lesen aus dieser Kategorie

Beschissen, betro­gen, verarscht
Düstere Zukunft

Gesellschaft, Politik

Beschissen, betro­gen, verarscht

Spielräume statt Dogmen: Der Versuch einer sach­li­chen Kritik.
existenzminimum debatte verfassungsgericht

Flüchtlinge, Gesellschaft, Politik

Spielräume statt Dogmen: Der Versuch einer sach­li­chen Kritik.

Wenn Vertrauen erschüt­tert wird: Migration, Verantwortung und Zusammenhalt
sicherheit und spaltung.

Flüchtlinge, Gesellschaft

Wenn Vertrauen erschüt­tert wird: Migration, Verantwortung und Zusammenhalt

🧭 Wer anderen hilft, findet oft selbst den Weg.