Die „Grünen” und das Völkerrecht

stroke="currentColor" stroke-width="1.5" stroke-linejoin="round" stroke-linecap="round" /> Keine Kommentare

Es scheint schon in der Vergangenheit bra­chia­le Zeitenwenden gege­ben zu haben. Die müs­sen mir aller­dings ent­gan­gen sein. Dazu zählt der Schutz der Reputation des Internationalen Strafgerichtshofes. Wir erin­nern uns viel­leicht, dass er erst zu Beginn die­ses Jahrtausends sei­ne Arbeit auf­ge­nom­men hat. Deutschland gilt als ein Land, das die­se Schaffung die­ser Institution stark unter­stützt hat.

1. Fehlende inter­na­tio­na­le Einigung: Nach dem Zweiten Weltkrieg dis­ku­tier­te man über ein stän­di­ges inter­na­tio­na­les Strafgericht, doch der Kalte Krieg ver­hin­der­te jahr­zehn­te­lang eine Einigung. Stattdessen wur­den Ad-​hoc-​Gerichte ein­ge­rich­tet (z. B. Nürnberger Prozesse, spä­ter die Tribunale für Jugoslawien und Ruanda).

2. Erst 1998 Verabschiedung des Römischen Statuts: Während einer UN-​Konferenz in Rom einig­te man sich 1998 auf die Gründung des IStGH. Dieses Abkommen muss­te jedoch von min­des­tens 60 Staaten rati­fi­ziert wer­den, bevor das Gericht aktiv wer­den konnte.

3. 2002 Erreichen der erfor­der­li­chen Ratifizierungen: Am 1. Juli 2002 trat das Römische Statut in Kraft, nach­dem 60 Staaten es rati­fi­ziert hat­ten. Erst ab die­sem Zeitpunkt konn­te der IStGH sei­ne Arbeit aufnehmen.

Zum Zeitpunkt der Gründung, bes­ser gesagt der Arbeitsaufnahme des Gerichts, war Joschka Fischer (Bündnis 90/​Die Grünen) der deut­sche Außenminister. Er hat­te die­ses Amt von 1998 bis 2005 in der rot-​grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder inne.

Dass aus­ge­rech­net er die Vollstreckung des exis­tie­ren­den Haftbefehls gegen den israe­li­schen Regierungschef Netanjahu, genau­er gesagt das Verbot der Einreise nach Deutschland als absurd abtut und damit bewusst einen schwe­ren Image-​Schaden für den Gerichtshof in Kauf nimmt, fin­de ich bemer­kens­wert. Immerhin gibt Fischer das Dilemma unum­wun­den zu.

Die noch amtie­ren­de Außenministerin, die Grüne Annalena Baerbock, dürf­te – so schät­ze ich – als laut­star­ke Verfechterin des Völkerrechts anders dar­über urtei­len. So ändern sich die Zeiten, bes­ser gesagt, die Opportunitäten.


Entdecke mehr von Horst Schulte

Melde dich für ein Abonnement an, um die neu­es­ten Beiträge per E‑Mail zu erhalten.

Lass deinen Gedanken freien Lauf


Hier im Blog werden bei Abgabe von Kommentaren keine IP-Adressen gespeichert! Deine E-Mail-Adresse wird NIE veröffentlicht! Du kannst anonym kommentieren. Dein Name und Deine E-Mail-Adresse müssen nicht eingegeben werden.


🧘 In der Ruhe liegt die Kraft.

Entdecke mehr von Horst Schulte

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Your Mastodon Instance