Wer zahlt für die Gesundheit der Schwächsten? Ein Streit um Verantwortung

13. April 2026
4 Min.

Die Finanzierung der Krankenversicherung für Bürgergeldempfänger entzündet eine Grundsatzfrage: Staatliche Fürsorge über Steuern oder Belastung der Beitragszahler? Der Text plädiert für mehr Gerechtigkeit und Transparenz – und kritisiert die Prioritäten der aktuellen Haushaltspolitik.

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Union und die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wollen die Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge der Bürgergeldempfänger (Grundsicherung) über Steuermittel gewährleisten. Mir scheint diese Lösung deshalb die bessere zu sein, weil auf diese Weise diese Kosten nicht den Faktor Arbeit belasten. Wir sprechen über 9 bis 10 Mrd. EUR.

Klingbeil (SPD-Finanzminister) möchte die Kosten nicht über Steuermittel finanzieren. Er begründet das damit, dass dafür die nötigen Mittel fehlen. Das ist angesichts der Debatten über Haushaltslöcher ohne Weiteres nachzuvollziehen. Trotzdem stellt sich die Frage, was auch in diesem Fall die bessere Lösung wäre.

Das System der GKV war nie dazu gedacht, staatliche Fürsorgeaufgaben zu finanzieren. Wenn der Staat Bürgergeldempfänger krankenversichert, ist das eine politische Entscheidung – und die Rechnung dafür sollte die Allgemeinheit über Steuern tragen, nicht nur die GKV-Beitragszahler. Ich finde, diesen Standpunkt klar und für jeden nachvollziehbar. Das gilt nicht für den Finanzminister, dem das Anliegen seiner eigenen Partei und der Gewerkschaften im Land offenbar weniger wert zu sein scheint, als die Prinzipien eines halbwegs ausbalancierten Bundeshaushalts.

Klingbeil ignoriert einen Gerechtigkeitsaspekt, der selten diskutiert wird: GKV-Beiträge belasten mittlere Einkommen überproportional. Ein Facharbeiter mit 3.000 € brutto zahlt prozentual genauso viel wie ein Manager mit 5.500 € – und beide subventionieren damit eine Staatsaufgabe, die eigentlich auch von Beamten, Selbstständigen und Reichen mit hohem Kapitalvermögen über die Steuer mitgetragen werden sollte.

Die ehrliche Antwort wäre also: Die Beiträge für Bürgergeldempfänger gehören vollständig und kostendeckend aus dem Bundeshaushalt finanziert. Klingbeils Widerstand ist verständlich als Haushaltspolitiker, aber systematisch nicht gut begründet – er verschleiert letztlich, wer welche Kosten wirklich trägt.

Zusammenfassung in der Übersicht (2024)

GruppeAnzahl (ca.)Wer zahlt den Beitrag?
Beschäftigte (Pflichtmitglieder)~34 Mio.Arbeitnehmer + Arbeitgeber je 50 %
Freiwillig Versicherte~6,2 Mio.Mitglied selbst (ggf. AG-Zuschuss)
Rentner (KVdR)~13–14 Mio.Rentner + Rentenversicherung je 50 %
Bürgergeldempfänger~3,23 Mio.Bund (Steuermittel)
Beamte in GKV~1,7 Mio.Beamter selbst
Asylbewerber (< 36 Monate)nicht GKV-versichertLänder/Kommunen (AsylbLG)
Migranten mit Aufenthaltstitel + JobTeil der BeschäftigtenArbeitnehmer + Arbeitgeber
Untergruppeca. Anzahl
Pflichtmitglieder (Beschäftigte)~34 Mio.
Rentner (KVdR)~13–14 Mio.
Freiwillig Versicherte~6,2 Mio.
Bürgergeldempfänger~3,23 Mio.
Sonstige (Studenten, ALG1-Empfänger etc.)~1–2 Mio.
Gesamt beitragszahlend~58,56 Mio.

Natürlich hat Klingbeil insofern recht, wenn er von einem Verschiebebahnhof redet. Das Linke-rechte-Tasche-Prinzip fände einmal mehr Anwendung. Man muss wohl zugeben, dass die Finanzierungsprobleme, die auch hinter dieser Debatte stecken, durch die steuerfinanzierte Lösung nicht gelöst sind. Trotzdem ist die Frage danach, welche strukturellen Änderungen auch im Sinne von mehr Logik und Transparenz erfolgen sollten, nicht unwichtig.

Dass Klingbeil hier seine Priorität auf die Belastung des Haushalts setzt, ist bemerkenswert und wird noch für Gesprächsstoff sorgen.

Klingbeils zweites Argument klingt zunächst prinzipieller, ist aber bei näherer Betrachtung schwach:

Das Geld wird nicht „verschoben“, sondern die Frage ist, wer die Last trägt – GKV-Beitragszahler (also primär mittlere Einkommen aus Erwerbsarbeit) oder alle Steuerzahler gemeinsam (inkl. Beamte, Reiche, Kapitalerträge). Das ist kein Nullsummenspiel, sondern eine echte Gerechtigkeitsfrage. Ein „Verschiebebahnhof“ wäre es nur, wenn dieselben Menschen in beiden Fällen zahlen würden – das ist aber gerade nicht so (Bärbel Bas lässt grüßen).

Der GKV-Spitzenverband bezeichnete es als „grobe soziale Ungerechtigkeit, die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehern vorwiegend von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen finanzieren zu lassen, statt diese staatliche Sozialleistung durch den Bund und damit über alle Steuerzahlenden zu finanzieren.“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wies darauf hin, dass der Bund damit hauptverantwortlich für das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen sei – und dass Gerechtigkeit und Lastenverteilung „keine Milchmädchenrechnung“ seien, sondern eine „zentrale sozialstaatliche Gleichung“, die der Finanzminister ignoriere.

Klingbeils eigentliches Problem ist also simpel: Die vollständige Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern aus Steuermitteln würde rund zehn Milliarden Euro kosten – und dieses Geld möchte er nicht aufbringen. Das Gerechtigkeitsprinzip dahinter bestreitet er gar nicht. Eine sozialdemokratische Position vertritt er in diesem Fall nicht. Eher die eines Technokraten.

Horst Schulte
Horst Schulte
@HorstSchulte@horstschulte.com

Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 72 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt, wie man so sagt, in der Provinz. Großstädte sind mir ein Gräuel.

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4 Kommentare zu „Wer zahlt für die Gesundheit der Schwächsten? Ein Streit um Verantwortung“

  1. Für die Schwächsten kommen die Wohlfahrtsorganisationen auf. Wenn sie Glück haben. Aber so ist das ja nach US-amerikanischen Vorbild auch gewollt und das deutsche Volk applaudiert dazu.

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