Ungarn stemmt sich gegen das 20. Sanktionspaket der EU gegen Russland – und das ausgerechnet zu einem symbolträchtigen Zeitpunkt. Einfach inakzeptabel, möchte man zornig hinzufügen.

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Vier Jahre nach Beginn des russischen Angriffskrieges wollte die EU in Kyjiw Geschlossenheit zeigen. Stattdessen liefert Viktor Orbán das Gegenbild: Blockade statt Einigkeit. Damit trifft er nicht nur die gemeinsame Linie, sondern auch Ursula von der Leyen, die Entschlossenheit demonstrieren wollte – und nun wieder einmal vorgeführt wird.
So weit die politische Wirklichkeit. Und jetzt zu der Frage, die viele umtreibt – mich auch: Was kann die EU tun, wenn ein Mitgliedsstaat dauerhaft querliegt?
Die Hürden für einen Ausschluss sind hoch
Ein »Rauswurf« aus der EU ist juristisch nicht vorgesehen. Der Vertrag über die Europäische Union kennt nur den freiwilligen Austritt – siehe Artikel 50, den das Vereinigte Königreich genutzt hat. Ein erzwungener Ausschluss? Nicht vorgesehen. Die EU ist kein Golfclub mit Hausverbot.
Artikel 7 – das scharfe, aber stumpfe Schwert
Es gibt allerdings Artikel 7 EUV. Er ermöglicht es, einem Mitgliedstaat bei schwerwiegenden Verstößen gegen Rechtsstaatlichkeit bestimmte Rechte zu entziehen – theoretisch auch das Stimmrecht im Rat.
Das Problem: Für die letzte Eskalationsstufe braucht es Einstimmigkeit der übrigen Staaten. Und genau da blockieren sich Ungarn und Polen (zumindest in der Vergangenheit) gegenseitig. Das Verfahren läuft seit Jahren – ohne durchschlagenden Effekt.
Finanzielle Hebel – das wirksamere Druckmittel
Was tatsächlich greift, sind finanzielle Instrumente. Die EU hat inzwischen einen sogenannten Rechtsstaatsmechanismus eingeführt. Wenn Grundprinzipien wie Rechtsstaatlichkeit verletzt werden und EU-Gelder gefährdet sind, können Mittel eingefroren oder gekürzt werden.
Bei Ungarn ist das bereits geschehen. Milliarden aus Kohäsions- und Aufbauprogrammen stehen auf Eis. Und ja: Das trifft Regierungen empfindlicher als symbolische Rügen.
Rechtlich möglich sind:
– Einfrieren von Fördergeldern
– Verzögerung oder Kürzung von Auszahlungen
– Strengere Kontrolle der Mittelverwendung
– Verknüpfung von Geldern mit Reformauflagen
Was kaum möglich ist
Eine »dauerhafte Stimmentwertung« ohne Vertragsänderung? Kaum machbar. Dafür müsste das Vertragswerk geändert werden – und das wiederum erfordert die Zustimmung aller Mitgliedstaaten. Also auch Ungarns.
Realistisch betrachtet bleibt daher nur politischer und finanzieller Druck. Die EU ist eine Wertegemeinschaft, aber sie ist eben auch ein Vertragskonstrukt. Und Verträge sind zäh.
Die eigentliche Frage dahinter
Mich beschäftigt weniger die juristische Technik als die politische Dynamik. Wie lange hält eine Union das aus, wenn einzelne Regierungen ihre nationale Agenda über die gemeinsame Linie stellen – und das bei existenziellen Fragen wie Krieg und Sicherheit?
Finanzielle Sanktionen sind vermutlich das effektivste Mittel. Nicht elegant, nicht heroisch – aber wirksam. Geld ist in Brüssel oft überzeugender als Appelle an Solidarität.
Und doch bleibt ein schaler Nachgeschmack. Denn jede Eskalation nach innen schwächt die EU nach außen. Genau das weiß Orbán. Und genau damit spielt er. Ein sehr übles Spiel.
Wenn die EU sich zumindest in dieser Frage einig wäre (was sie nicht ist!) könnte man sich vielleicht daran machen, die Zusammenarbeit zu intensivieren und bei der notwendigen Stärkung der eigenen Resilienz vor allem in militärischer Hinsicht einen großen Schritt nach vorn machen.
Eine Koalition der Willigen ist schon vom Begriff her zu sperrig. Ok, wir wissen, wie es gedacht ist. Vielleicht sollte die EU aufgelöst und möglichst zeitgleich eine neue gegründet werden. Dort kommen nur noch die rein, die uns recht sind. Die anderen müssen draußen bleiben. Klingt auch irgendwie nicht wirklich überzeugend?! Dann mal raus mit deinen Ideen dazu.
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