Klimaabkommen, Migrationspakt

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Wir dis­ku­tie­ren aktu­ell über den UN-Migrationspakt. Manche fra­gen sich, wie unver­bind­lich die­ser Pakt tat­säch­lich ist und war­um er über­haupt unter­zeich­net wer­den soll, wenn er doch kei­ne bin­den­de Wirkung hat. 

Das Pariser Klimaabkommen ist im Gegensatz zum Migrationspakt völ­ker­recht­lich ver­bind­lich. Dennoch sind die Auswirkungen des Abkommens (Deutschland hat es 2016 rati­fi­ziert) bis­her nicht klar.

Die Wikipedia gibt dazu fol­gen­de Information:

Menschenrechte und Klimaklagen

Welche Bedeutung das Übereinkommen von Paris für die Frage der Menschenrechte hat und wel­che Klagemöglichkeiten aus den Klimaschutzverpflichtungen ableit­bar sind, ist noch nicht abschlie­ßend abschätz­bar.

Ein Gutachten der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik (Leipzig /​Berlin) unter Leitung von Felix Ekardt befasst sich in die­sem Zusammenhang mit den völ­ker­recht­lich ver­bind­li­chen Zielstellungen des Übereinkommens und den Möglichkeiten, die avi­sier­ten Klimaschutzziele ein­zu­for­dern.

Auseinandersetzung um Klimafragen wer­den zuneh­mend gericht­lich aus­ge­han­delt. So waren 2017 welt­weit 884 Prozesse in 24 Ländern anhän­gig, in denen Klimafragen eine Rolle spielen.

Quelle

Umso erstaun­li­cher fin­de ich, dass den Tageszeitungen von heu­te zu ent­neh­men ist, dass der BUND und der Solarenergie-Förderverein (SFV) gemein­sam mit elf Einzelpersonen eine Verfassungsbeschwerde ein­ge­legt. In Deutschland ist dies die ers­te Klage die­ser Art!

Das Anliegen

Deutschland habe sich inner­halb der EU dazu ver­pflich­tet, in wich­ti­gen Bereichen die Treibhausgas-Emissionen min­des­tens um 14% im Vergleich zu 2015 zu redu­zie­ren. Die Kläger monie­ren, dass die Bundesregierung in den Bereichen Energie, Gebäude, Mobilität, Industrie, Landwirtschaft und Forstwirtschaft kei­ne kurz­fris­tig wirk­sa­men Maßnahmen beschlos­sen hät­te. Das 1,5‑Grad-Ziel wür­de – so die Kläger – von der Bundesregierung nicht ein­mal verfolgt.

Viele mögen die Klage begrü­ßen, ich tue es nicht! Die zur Begründung ange­führ­ten Argumente tei­le ich nicht. Entscheidungen die­ser Art sol­len bei der Regierung lie­gen und nicht durch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes durch NGO’s beein­flusst wer­den. Aber lei­der sind sol­che Sitten in unse­rem Land ein­ge­ris­sen. Gerichte kas­sie­ren poli­ti­sche und demo­kra­tisch her­bei­ge­führ­te Entscheidungen. Wir geben uns mit der depri­mie­ren­den Aussage zufrie­den, dass die Politik ihren Job mal wie­der nicht rich­tig gemacht hat. Das mag aus­nahms­wei­se der Fall sein, zur Regel darf es nicht wer­den. Dass Gerichte ange­ru­fen wer­den, liegt oft am Zaudern oder an man­gel­haft aus­for­mu­lier­ten Gesetzestexten. Diese Kritik müs­sen sich Politiker gefal­len las­sen. Wir erle­ben, dass Gesetze kas­siert durch höchst­rich­ter­li­che Entscheidungen infra­ge gestellt oder ein­kas­siert wer­den. Das muss anders sein!

UN-Migrationspakt

Ich fin­de die­se Entwicklung vor dem Hintergrund der Diskussionen um den UN-Migrationspakt des­halb inter­es­sant, weil die Skeptiker (angeb­lich ja alles Rechte) ganz ähn­li­che Szenarien (also Klagen durch NGO’s) für den Fall vor­her­sa­gen, das Deutschland ihn mitunterzeichnet.

Dabei ist aus der Erfahrungen mit Soft Law die Schlussfolgerung zu zie­hen, dass sich aus den dar­aus resul­tie­ren­den Diskussionen kei­ne juris­ti­sche Handhabung ablei­ten lie­ßen, dass die kla­gen­den Instanzen sich jedoch mora­lisch nor­ma­ti­ve Wirkungen zunut­ze machen kön­nen. Durch Soft Law wer­den nach Ansicht von Experten inter­na­tio­na­le Standards gesetzt, die sich frü­her oder spä­ter zu Völkergewohnheitsrecht entwickeln. 

Diese Vereinbarungen haben einen dar­über hin­aus­ge­hen­den Nachteil. Sie sind demo­kra­tisch nicht legi­ti­miert, weil sie weder Gesetzgebungsverfahren durch­lau­fen, noch in den Parlamenten dis­ku­tiert und ver­ab­schie­det wer­den. Stichwort: Demokratie von oben nach unten.

Es ist vor­stell­bar, dass Abschiebungen oder Grundsatzentscheidungen zur Migration durch die Öffentlichkeitsarbeit der kla­ge­füh­ren­den NGO’s und ihrer Anwälte, die wie­der­um auf den Aussagen eines sol­chen Paktes beru­hen, mas­siv zu ihren Gunsten beein­flusst wird. Wir ken­nen das aus allen mög­li­chen Bereichen (Gender-Mainstreaming, Klimaabkommen etc.)

Beeinflussung mit demokratischer Legitimierung

Der Verweis auf den UN-Migrationspakt beein­flusst die Öffentlichkeit, obwohl der Pakt eigent­lich kei­ne völ­ker­recht­li­che Bindung hat. Medien wer­den Paket dazu ange­hal­ten, migra­ti­ons­freund­lich zu berich­ten (wo lie­gen die Grenzen einer nega­ti­ven Berichterstattung s. Pakt) wür­den nach unse­ren Erfahrungen, zu den Klagen die Begleitmusik spie­len, also die Klagen vor deut­schen Gerichten unterstützen. 

Es kann uns kein ande­rer Staat ver­kla­gen. Das ist auf­grund der recht­li­chen Unverbindlichkeit schon der Fall. Aber der Einfluss, den sol­che Vereinbarungen (Verpflichtungen) für die ein­zel­nen Unterzeichnerstaaten (im Inland) haben, ist nicht zu bestrei­ten. Dafür gibt es, wie gesagt, eini­ge Beispiele

Mir ist klar, dass vie­le den UN-Migrationspakt posi­tiv sehen. Aber ein wich­ti­ges Argument, dass er eben nicht ver­bind­lich sei, ist IMHO widerlegt. 

Und was macht unse­re Regierung jetzt? Die Debatte im Bundestag hat gezeigt, dass es ernst­zu­neh­men­de Einwände gibt – auch in der Union und nicht nur bei der AfD. Trotzdem wird der Pakt unter­zeich­net. Einfluss neh­men weder das Parlament noch die BürgerInnen.


UN-Migrationspakt: Bundestag ver­öf­fent­licht doch Petition gegen Abkommen – WELT LINK

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