Wir diskutieren aktuell über den UN-Migrationspakt. Manche fragen sich, wie unverbindlich dieser Pakt tatsächlich ist und warum er überhaupt unterzeichnet werden soll, wenn er doch keine bindende Wirkung hat.
Das Pariser Klimaabkommen ist im Gegensatz zum Migrationspakt völkerrechtlich verbindlich. Dennoch sind die Auswirkungen des Abkommens (Deutschland hat es 2016 ratifiziert) bisher nicht klar.
Die Wikipedia gibt dazu folgende Information:
Menschenrechte und Klimaklagen
Welche Bedeutung das Übereinkommen von Paris für die Frage der Menschenrechte hat und welche Klagemöglichkeiten aus den Klimaschutzverpflichtungen ableitbar sind, ist noch nicht abschließend abschätzbar.
Ein Gutachten der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik (Leipzig / Berlin) unter Leitung von Felix Ekardt befasst sich in diesem Zusammenhang mit den völkerrechtlich verbindlichen Zielstellungen des Übereinkommens und den Möglichkeiten, die avisierten Klimaschutzziele einzufordern.
Auseinandersetzung um Klimafragen werden zunehmend gerichtlich ausgehandelt. So waren 2017 weltweit 884 Prozesse in 24 Ländern anhängig, in denen Klimafragen eine Rolle spielen.
Umso erstaunlicher finde ich, dass den Tageszeitungen von heute zu entnehmen ist, dass der BUND und der Solarenergie-Förderverein (SFV) gemeinsam mit elf Einzelpersonen eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. In Deutschland ist dies die erste Klage dieser Art!
Das Anliegen
Deutschland habe sich innerhalb der EU dazu verpflichtet, in wichtigen Bereichen die Treibhausgas-Emissionen mindestens um 14% im Vergleich zu 2015 zu reduzieren. Die Kläger monieren, dass die Bundesregierung in den Bereichen Energie, Gebäude, Mobilität, Industrie, Landwirtschaft und Forstwirtschaft keine kurzfristig wirksamen Maßnahmen beschlossen hätte. Das 1,5-Grad-Ziel würde – so die Kläger – von der Bundesregierung nicht einmal verfolgt.
Viele mögen die Klage begrüßen, ich tue es nicht! Die zur Begründung angeführten Argumente teile ich nicht. Entscheidungen dieser Art sollen bei der Regierung liegen und nicht durch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes durch NGO’s beeinflusst werden. Aber leider sind solche Sitten in unserem Land eingerissen. Gerichte kassieren politische und demokratisch herbeigeführte Entscheidungen. Wir geben uns mit der deprimierenden Aussage zufrieden, dass die Politik ihren Job mal wieder nicht richtig gemacht hat. Das mag ausnahmsweise der Fall sein, zur Regel darf es nicht werden. Dass Gerichte angerufen werden, liegt oft am Zaudern oder an mangelhaft ausformulierten Gesetzestexten. Diese Kritik müssen sich Politiker gefallen lassen. Wir erleben, dass Gesetze kassiert durch höchstrichterliche Entscheidungen infrage gestellt oder einkassiert werden. Das muss anders sein!
UN-Migrationspakt
Ich finde diese Entwicklung vor dem Hintergrund der Diskussionen um den UN-Migrationspakt deshalb interessant, weil die Skeptiker (angeblich ja alles Rechte) ganz ähnliche Szenarien (also Klagen durch NGO’s) für den Fall vorhersagen, das Deutschland ihn mitunterzeichnet.
Dabei ist aus der Erfahrungen mit Soft Law die Schlussfolgerung zu ziehen, dass sich aus den daraus resultierenden Diskussionen keine juristische Handhabung ableiten ließen, dass die klagenden Instanzen sich jedoch moralisch normative Wirkungen zunutze machen können. Durch Soft Law werden nach Ansicht von Experten internationale Standards gesetzt, die sich früher oder später zu Völkergewohnheitsrecht entwickeln.
Diese Vereinbarungen haben einen darüber hinausgehenden Nachteil. Sie sind demokratisch nicht legitimiert, weil sie weder Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, noch in den Parlamenten diskutiert und verabschiedet werden. Stichwort: Demokratie von oben nach unten.
Es ist vorstellbar, dass Abschiebungen oder Grundsatzentscheidungen zur Migration durch die Öffentlichkeitsarbeit der klageführenden NGO’s und ihrer Anwälte, die wiederum auf den Aussagen eines solchen Paktes beruhen, massiv zu ihren Gunsten beeinflusst wird. Wir kennen das aus allen möglichen Bereichen (Gender-Mainstreaming, Klimaabkommen etc.)
Beeinflussung mit demokratischer Legitimierung
Der Verweis auf den UN-Migrationspakt beeinflusst die Öffentlichkeit, obwohl der Pakt eigentlich keine völkerrechtliche Bindung hat. Medien werden Paket dazu angehalten, migrationsfreundlich zu berichten (wo liegen die Grenzen einer negativen Berichterstattung s. Pakt) würden nach unseren Erfahrungen, zu den Klagen die Begleitmusik spielen, also die Klagen vor deutschen Gerichten unterstützen.
Es kann uns kein anderer Staat verklagen. Das ist aufgrund der rechtlichen Unverbindlichkeit schon der Fall. Aber der Einfluss, den solche Vereinbarungen (Verpflichtungen) für die einzelnen Unterzeichnerstaaten (im Inland) haben, ist nicht zu bestreiten. Dafür gibt es, wie gesagt, einige Beispiele.
Mir ist klar, dass viele den UN-Migrationspakt positiv sehen. Aber ein wichtiges Argument, dass er eben nicht verbindlich sei, ist IMHO widerlegt.
Und was macht unsere Regierung jetzt? Die Debatte im Bundestag hat gezeigt, dass es ernstzunehmende Einwände gibt – auch in der Union und nicht nur bei der AfD. Trotzdem wird der Pakt unterzeichnet. Einfluss nehmen weder das Parlament noch die BürgerInnen.
UN-Migrationspakt: Bundestag veröffentlicht doch Petition gegen Abkommen – WELT LINK
Entdecke mehr von Horst Schulte
Subscribe to get the latest posts sent to your email.
Hier im Blog werden bei Abgabe von Kommentaren keine IP-Adressen gespeichert! Ihre E-Mail-Adresse wird NIE veröffentlicht! Sie können anonym kommentieren. Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse müssen nicht eingegeben werden.