Handytarife und ihre juristischen Grundlagen bleiben mir ein Rätsel

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Es gibt Sachen (Handytarife bei­spiels­wei­se), die ich weder akzep­tie­re, noch ver­ste­he. Obwohl ich ande­rer­seits zuge­ben muss, dass mir das eigent­lich gar nicht hät­te pas­sie­ren dür­fen. Eine Geschichte der Kategorie: Konsequenzen eige­ner Dummheit.

Ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichtes erlau­be es den Anbietern außer­dem, die neu­en 24 Monate Vertragslaufzeit an die vor­he­ri­gen anzu­hän­gen. Entscheidet sich die Verbraucherin oder der Verbraucher also ein hal­bes Jahr vor dem ursprüng­li­chen Vertragsende für die Vertragsverlängerung, wäre er oder sie ins­ge­samt noch 30 Monate an den Vertrag gebun­den. „Das ist immer dann erlaubt, wenn der Kunde von sich aus die vor­zei­ti­ge Vertragsverlängerung beauf­tragt oder die­ser in Textform zuge­stimmt hat”, wie Kuch erklärt.

Quelle: SR​.de

Mein Provider war „Mobilcom”. „Freenet” hat über­nom­men. Die Vertragsbedingungen haben sich – soweit ich weiß, nicht ver­än­dert. Das, was im Zitat beschrie­ben wur­de, war schon immer so. 

Tolle Versprechungen auch bei Handytarifen

Im Sommer 2021 erhielt ich noch von „Mobilcom” einen Brief. Darin dank­te man mir für mei­ne Treue (ja, die Dummen ster­ben nicht aus!). Am Anfang des Schreibens, wur­de ich gefragt, ob ich schon wis­se, dass ich mei­nen Mobilfunkvertrag ab sofort ver­län­gern kön­ne? Man kön­ne, so heißt es wei­ter, mei­nen Tarif bereits jetzt opti­mie­ren und an mei­ne aktu­el­len Bedürfnisse anpas­sen. Das Schreiben ist mit wei­te­ren Lobpreisungen des Angebotes gefüllt. 

Schicke Smartphones

Als Anlage war ein hoch­wer­ti­ges Prospekt bei­gefügt, das aller­lei tol­le Smartphones anpries. Von die­sen konn­te man sich eines aus­su­chen. Ich den­ke, so läuft das bei Mitteilungen zu vor­zei­ti­gen Vertragsverlängerungen wohl in der Regel ab.

Ich wuss­te, dass es mög­lich ist, eine Vertragsverlängerung vor­zei­tig durch­zu­füh­ren und habe die­se auch zuvor bereits mehr­fach genutzt. Schließlich war ich seit 2007 Kunde von „Mobilcom”. I.d.R. war der zeit­li­che Vorlauf jedoch nicht annä­hernd so lang, wie in die­sem Fall. Wahrscheinlich ist mir die uner­hör­te Konsequenz der Handhabung bei Vertragslaufzeiten für vor­zei­tig ver­län­ger­te Verträge des­halb nie ins Auge gefallen. 

Fiese Praktiken der Handyverkäufer

Mein noch lau­fen­der Vertrag hat jeden­falls eine Laufzeit bis März 2022. Daraus ergab sich, dass die Kündigung laut Freenet erst zum März 2024 gül­tig ist. 

mit gro­ßem Bedauern habe ich Ihre Kündigung ver­merkt. Gemäß den gel­ten­den Allgemeinen Geschäftsbedingungen endet Ihr Vertrag am 25.03.2024.

Kündigung per E‑Mail

Ein spä­te­rer Tarifvergleich mach­te klar, wie blöd ich mich wie­der ein­mal ange­stellt habe und wie ich die­sen Verkaufsleuten von „Mobilcom” auf den Leim gegan­gen bin. Ich zah­le seit­dem monat­lich über 31 Euro für eine Leistung, die ich als Rentner so gar nicht benö­ti­ge. Dabei nut­ze ich mein Smartphone täg­lich für alle mög­li­chen Aufgaben. Nur halt ziem­lich wenig zum Telefonieren. Ich lese viel Nachrichten, Blogs, E‑Mails, ich nut­ze es drau­ßen manch­mal als Auslöser für Stativaufnahmen, zum Fotografieren benut­ze ich mein Smartphone eher selten. 

Was mach’ ich mit einem Handytarif, der im Monat 31 Euro kostet?

Ich kann mein TV-Gerät damit steu­ern. Viele Google-Abfragen lau­fen übers Smartphone. Die Apps von Google Authenticator, Instagram, TV-Spielfilm, Google Fotos, Evernote, Spotify und Spiegel, viel­leicht noch WhatsApp gehö­ren zu denen, die ich am häu­figs­ten nut­ze. Die Allermeisten nut­ze ich zu Hause im Netzwerk. Mein Datenverbrauch ist gering, wenn wir außer­halb unse­rer Wohnung unter­wegs sind. Die Corona-App haben mei­ne Frau und ich natür­lich auch instal­liert. Beachtet haben wir sie bei­de eher sel­ten. Es gab Zeiten, an denen mei­ne Frau fast täg­lich neue rote Warnmeldungen erhal­ten hat …

Text als Selbstkränkung

Dass ich als Rentner mich auf einen so teu­ren Vertrag ein­ge­las­sen habe, war doch so was wie eine Selbstkränkung. Statt inner­halb der gesetz­li­chen Frist die Widerrufsbelehrung zu nut­zen, habe ich ein paar Tage nach dem Verstreichen der­sel­ben mei­nen Vertrag schrift­lich gekün­digt. Das war am 14.8.2021. Die Vertragslaufzeit endet – durch die vom Amtsgericht Köln bestä­tig­te Praxis (sie­he oben) erst im März 2024. Herzlichen Glückwunsch, Horst. Das hast du echt sau­ber hinbekommen. 

Ich kann mir vor­stel­len, dass vie­le kaum Verständnis für sol­che Nachlässigkeiten auf­brin­gen. Deshalb muss ich damit leben, dafür kri­ti­siert zu wer­den. Vielleicht führt mei­ne Schilderung der eige­nen Dummheit ande­rer­seits aber dazu, dass ande­re bei die­ser Art von vor­zei­ti­gen Vertragsverlängerungen auf­merk­sa­mer sind. Bestimmt führt die­se Form der Handhabung zu viel Verdruss. Dass Richter sol­che Dinge zulas­sen, fin­de ich per­sön­lich nicht in Ordnung.


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4 Gedanken zu „Handytarife und ihre juristischen Grundlagen bleiben mir ein Rätsel“

  1. Rechtens und rich­tig ist lei­der nicht immer das glei­che … Seit ich ein­mal einen Handyvertrag unter­zeich­net habe, bei dem ich dann zwei Jahre für ein Handy bezahlt habe, das mir nie aus­ge­hän­digt wur­de (der Vertrag soll­te ohne neu­es sein), lese ich Kleingedrucktes recht genau. 

    Neulich beim Kauf einer Fensterfront sag­te ich zur Verkäuferin im Telefon: „Ich gehö­re zu den Leuten, die das Kleingedruckte vorm Unterzeichnen lesen. Zu den AGB habe ich eine Frage zu einem Absatz.” Ihre Reaktion: „Ach Du Sch…”. Es ging immer­hin dar­um, dass der Vertrag einen Festpreis hat­te, die AGB den aber nach 12 Wochen aus­he­beln … bei der­zei­ti­gen Lieferterminen also alles ande­re als egal … 

🌬️ Manchmal ist ein Lächeln die beste Antwort.

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