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Grabt doch mal irgendeinen heißen Scheiß über den Aiwanger aus

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Wie läuft das in Redaktionen so ab? Sagt da ein Chef zu einem Reporter: „Geh doch mal an Aiwangers frü­he­re Schulen und such mal, ob du dort etwas Interessantes fin­dest. Ist ja Sommer, nichts los.” Da muss man krea­tiv werden. 

Unterscheiden sich die Möglichkeiten, Unterlagen von Schulen über Schülerinnen und Schüler (sagen wir über Personen des öffent­li­chen Interesses) ein­zu­se­hen? Hat die Presse da beson­de­re Rechte? 

Wie viel­leicht manch ande­res sind Jugendstrafen nach gewis­sen Fristen nicht mehr im per­sön­li­chen Führungszeugnis zu finden:

Weiter sind auch die Fristen, bin­nen derer Einträge im Bundeszentralregister wie­der gelöscht wer­den, bei Jugendlichen kür­zer als dies bei Erwachsenen der Fall ist. Jugendstrafen von nicht mehr als einem Jahr und Bewährungsstrafen von nicht mehr als zwei Jahren wer­den nach § 46 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) bereits nach einem Zeitablauf von 5 Jahren aus dem Register getilgt. Höhere Jugendstrafen ver­schwin­den nach 10 Jahren aus dem Register.

Quelle: Führungszeugnis Bundeszentralregister – Eintrag der Jugendstrafe – Kinderrecht-Ratgeber

In Wahlkampfzeiten läuft es anders. Da hat die deut­sche Presse offen­bar immer recht, wenn sie belie­bi­ge Vergehen akti­ver Politiker aus­gräbt. Bei beson­ders ver­ab­scheu­ungs­wür­di­gen Dingen, gilt das umso mehr. 

Aber muss ich davon aus­ge­hen, dass die SZ in die­ser Hinsicht über beson­de­re Privilegien ver­fügt? Offenbar ja.

Jugendliche sind übri­gens 13 bis 21-​jährige. Nur, falls sich einer fragt, ob Aiwanger irgend­wann mal einer war. 


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