Wie läuft das in Redaktionen so ab? Sagt da ein Chef zu einem Reporter: „Geh doch mal an Aiwangers frühere Schulen und such mal, ob du dort etwas Interessantes findest. Ist ja Sommer, nichts los.“ Da muss man kreativ werden.
Unterscheiden sich die Möglichkeiten, Unterlagen von Schulen über Schülerinnen und Schüler (sagen wir über Personen des öffentlichen Interesses) einzusehen? Hat die Presse da besondere Rechte?
Wie vielleicht manch anderes sind Jugendstrafen nach gewissen Fristen nicht mehr im persönlichen Führungszeugnis zu finden:
Weiter sind auch die Fristen, binnen derer Einträge im Bundeszentralregister wieder gelöscht werden, bei Jugendlichen kürzer als dies bei Erwachsenen der Fall ist. Jugendstrafen von nicht mehr als einem Jahr und Bewährungsstrafen von nicht mehr als zwei Jahren werden nach § 46 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) bereits nach einem Zeitablauf von 5 Jahren aus dem Register getilgt. Höhere Jugendstrafen verschwinden nach 10 Jahren aus dem Register.
Quelle: Führungszeugnis Bundeszentralregister – Eintrag der Jugendstrafe – Kinderrecht-Ratgeber
In Wahlkampfzeiten läuft es anders. Da hat die deutsche Presse offenbar immer recht, wenn sie beliebige Vergehen aktiver Politiker ausgräbt. Bei besonders verabscheuungswürdigen Dingen, gilt das umso mehr.
Aber muss ich davon ausgehen, dass die SZ in dieser Hinsicht über besondere Privilegien verfügt? Offenbar ja.
Jugendliche sind übrigens 13 bis 21-jährige. Nur, falls sich einer fragt, ob Aiwanger irgendwann mal einer war.
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