StartseiteGesellschaftFlüchtlingeWas genau wäre denn das skandinavische Verhalten gegenüber geflüchteten Menschen, Herr Schuster?

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Was genau wäre denn das skandinavische Verhalten gegenüber geflüchteten Menschen, Herr Schuster?

Sachsens Innenminister fordert striktere Asylverfahren nach skandinavischem Vorbild, doch diese bergen rechtliche und humane Risiken.

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Der sächsische Innenminister Schuster fordert, Deutschland müsse sich „skandinavischer“ verhalten. Das soll nichts anders heißen, als dass wir strenger gegen Asylbewerber vorgehen sollen. Oder kann man aus dieser Schwurbelei etwas anderes ableiten? Dänemark und Schweden machen vieles anders. Sie sind – einmal mehr – Vorbild für Deutschland. Diesmal geht’s nicht um Umweltfragen oder klimaspezifische Eigenarten, sondern um den Umgang mit Geflüchteten.

Im Gespräch mit dem „Tagesspiegel“ ($) sagte er auch: „Wir brauchen jetzt eine strikte und eindeutige Haltung an unseren Grenzen, auch wenn direkte Zurückweisungen für einige Wochen Aufregung erzeugen wird„. Er ist sich offenbar im Klaren darüber, wie die politischen und gesellschaftlichen Reaktionen auf solche dummen Vorschläge aussehen werden.

Wieso nenne ich die Vorschläge dumm? Nun, ich hatte das teilweise bereits ausgeführt. Ich weiß noch immer nicht, wie sich die Union die (massenhaften) Zurückweisungen an unseren Grenzen genau vorstellt und vor allem wie die Aktion an sich technisch überhaupt ablaufen soll. Dass sie angeblich EU-konform sein soll, darf man inzwischen vermutlich bezweifeln. Da mögen Rechtsgrößen wie der Ex-Verfassungsgerichtspräsident noch so sicher sein, dass die Zurückweisungen rechtlich ok und sogar geboten sein würden.

Schuster will also das Flughafenverfahren anwenden. Das bestechende daran wäre, dass die Prüffristen auf 19 Tage limitiert werden. Ist ein Asylantrag nach diesen 19 Tagen, in denen der Geflüchtete das Flughafengelände nicht verlassen darf, nicht abgeschlossen, darf der Geflüchtete sozusagen deutschen Boden betreten.

Wir wissen, dass eine Asylprüfung auch jetzt noch 6 – 7 Monate in Anspruch nimmt. Mitunter kann das auch mal viel länger gehen. Die Leute im BAMF sind – wie fast alle in diesem Land – komplett überlastet.

Nun fragt sich der normale Bürger, worin sich diese beiden Verfahren denn so grundlegend unterscheiden sollen, um verstehen zu können, weshalb die Fristen so weit auseinanderliegen. Die Rechtskonformität der verkürzten Flughafenverfahren steht infrage. Jedenfalls kann man dies dem Internet entnehmen. Irgendwoher muss ja die große Differenz in den Bearbeitungszeiten kommen, nicht wahr?

Warum gibt es das Flughafenverfahren?

  1. Schnellere Prüfung: Im Flughafenverfahren wird in der Regel innerhalb von wenigen Tagen geprüft, ob ein Asylantrag offensichtlich unbegründet ist oder ob dem Antragsteller eine politische Verfolgung droht.
  2. Flughafenhaft: Während des Verfahrens dürfen Asylsuchende den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen, was dazu führt, dass der Antrag in einem kontrollierten Umfeld bearbeitet wird.
  3. Beschleunigtes Verfahren: Um die Dauer des Aufenthalts im Flughafenbereich zu verkürzen und eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen, sind die Fristen im Flughafenverfahren kürzer. Innerhalb von 48 Stunden nach Antragstellung muss eine Entscheidung getroffen werden, ob der Asylantrag offensichtlich unbegründet ist.
  4. Vermeidung unberechtigter Einreise: Das Ziel des Verfahrens ist es, Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, den Zugang zum Inland zu verwehren. So soll verhindert werden, dass Personen während eines langwierigen Verfahrens in Deutschland bleiben.

Denkt man kurz darüber nach, wird einem schnell klar, weshalb Schuster davon ausgeht, dass es in der Öffentlichkeit zu diesem Verfahren Widerspruch (Aufregung) geben dürfte.

Heute hat Merz einen Vorschlag gemacht, der vielleicht so etwas wie eine salomonische Lösung darstellen könnte. Das Verfahren der Zurückweisungen an unseren Grenzen sollte für einen Zeitraum von 3 Monaten angewendet werden. Danach würde man sich die Folgen bzw. den Erfolg genau anschauen und entscheiden, was weiter unternommen werden könne. Jetzt wäre noch zu klären (z.B. mit Österreich und Polen), wie mit den Menschen umgegangen wird, die Deutschland an seinen Grenzen zurückweist und die weder von Österreich noch Polen „zurückgenommen“ werden. Allerdings habe ich dafür ja gestern bei „Markus Lanz“ schon die Antwort geliefert bekommen. Man gehe davon aus, so der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Frei, dass alle anderen Länder dem deutschen Beispiel folgen und die Menschen bis an die EU-Außengrenzen zurückgewiesen würden. Dies werde sich einspielen, nach sehr kurzer Zeit. Sinngemäß war das die Aussage.

Nun mag man sich gern ausmalen, wie sich all die Menschen fühlen werden, die diesem Schabernack hilf- und rechtlos ausgeliefert sein werden. Und warum ist all das nötig? Weil die Politik sich nicht mit uns Gutmenschen anlegen wollte und deshalb die Dinge hat schleifen lassen. Wir sind also auch mitverantwortlich für das Desaster, das womöglich von unschuldigen Leuten ausgebadet werden muss.

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Horst Schulte
Herausgeber, Blogger, Autor und Hobby-Fotograf
Seit 2004 blogge ich über Politik und Gesellschaft – also seit die meisten noch SMS statt Tweets geschrieben haben. Mit 70 Jahren lebe ich immer noch im schönen Bedburg, direkt vor den Toren Kölns, und schreibe über alles, was die Welt bewegt (oder mich zumindest vom Sofa aufstehen lässt).

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Artikelinformationen:

Flüchtlinge

Asylpolitik, Flughafenverfahren, Grenzschutz

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