LG Berlin kippt Correctiv-Kernaussagen – Was vom „Geheimplan“ übrig bleibt
Das LG Berlin II untersagte im März 2026 drei zentrale Aussagen aus der Correctiv-Recherche zum Potsdamer Rechtsextremisten-Treffen und rügte «gravierende Auslassungen» in der Berichterstattung. Der unbestrittene Faktenkern – das Treffen fand statt, Remigration wurde diskutiert – bleibt juristisch unangetastet. Correctiv hat Berufung eingelegt.









