Wie steht es um den „erzieherischen Bedarf“ bei Gruppen-Vergewaltigern?

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In Deutsch­land ist die­ser erzie­he­ri­sche Bedarf offen­bar hoch. Zehn Män­ner haben vor drei Jah­ren in Ham­burg ein 15-jäh­ri­ges Mäd­chen ver­ge­wal­tigt. Jetzt wur­den sie dafür zu Bewäh­rungs­stra­fen ver­ur­teilt. Einer kam frei. 

Laut frü­he­ren Anga­ben des Senats sind vier der Ange­klag­ten Deut­sche, wei­te­re vier haben arme­ni­sche, afgha­ni­sche, kuwai­ti­sche und mon­te­ne­gri­ni­sche Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten. Bei zwei Beschul­dig­ten soll­te die Natio­na­li­tät vom Gericht geklärt werden.

spie­gel

Die Ver­tei­di­gung hat­te für alle Ange­klag­ten Frei­sprü­che bean­tragt. Die Staats­an­walt­schaft woll­te Stra­fen von einem Jahr und drei Mona­ten bis zu drei Jahren. 

Die Beschul­dig­ten waren zur Tat­zeit zwi­schen 19 und 23 Jah­re alt. 

AfD und Fans stell­ten Foto, Vor- und Nach­na­me der Rich­te­rin ins Netz. Der Ex-Chef­re­dak­teur der »Bild«-Zeitung kriegt sich in einem kur­zen Video zum The­ma nicht mehr ein. Er fuch­telt dabei wie wild mit sei­nen Armen herum. 

Der Pro­zess zog sich über drei Jah­re hin, die Rich­te­rin erläu­ter­te, wie schwer es gewe­sen ist, die tat­säch­li­chen Tat­um­stän­de zu ermit­teln. Es wur­den 90 Zeu­gen und meh­re­re Sach­ver­stän­di­ge angehört. 

Da quat­schen die Poli­ti­ker immer davon, dass die vor­han­de­nen Geset­ze aus­rei­chend wären, man müs­se sie nur anwen­den. Ob sie davon aus­ge­hen, dass sol­che Urtei­le dazu ange­tan sind, das Ver­trau­en der Bevöl­ke­rung in die Hand­lungs­fä­hig­keit der Insti­tu­tio­nen und deren Funk­ti­ons­trä­ger zu gewährleisten? 

Kei­ner ver­steht sol­che Urtei­le. Jeden­falls kei­ner, der noch bei Trost ist.

Das Schlimms­te dar­an ist, wie die­se „Stra­fen“ bei denen wir­ken wer­den, die für sol­che Ver­bre­chen schwe­re Stra­fen ver­dient hätten. 

Die­se Män­ner wer­den sich ihr Teil den­ken und im Gegen­satz zur Ansa­ge der Rich­te­rin, dass die Ker­le sich bis­her nichts zuschul­den haben kom­men las­sen, könn­ten sie die­ses Ver­fah­ren als Ermun­te­rung für mehr Gewalt (gegen wen auch immer) ver­ste­hen. Schließ­lich befin­den sie sich in Deutsch­land. Da geht noch was.

Die­ses Land ist sein Unglück selbst schuld. Es gibt als Gar­ni­tur sozu­sa­gen immer wie­der Leu­te, die ange­sichts sol­cher Ereig­nis­se wahl­wei­se ver­stum­men oder sogar Par­tei für sol­che Täter ergrei­fen. Da sind mir die emo­tio­na­len Ansa­gen sol­che Het­zer wie Pader­ski oder Rei­chelt noch lie­ber, weil die wenigs­tens ehr­lich mit ihren Gefüh­len umgehen. 

Heu­te wur­den in Köln zwei jun­ge Män­ner migran­ti­scher Her­kunft wegen eines geplan­ten schwe­ren Ter­ror­an­schla­ges fest­ge­nom­men. Man sieht, wie wohl sich die­se »jun­gen Män­ner« in unse­rem Land füh­len. Vor allem sicher. Auch vor dem Gesetz. 

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Horst Schulte
Rentner, Blogger & Hobbyfotograf
Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.

Schlagworte: Ausländer Gerichtsurteile Gesetze Migranten Terror

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4 Gedanken zu „Wie steht es um den „erzieherischen Bedarf“ bei Gruppen-Vergewaltigern?“

  1. Aus mei­ner Sicht ist die Natio­na­li­tät zweit­ran­gig. Ver­ge­wal­ti­ger gehö­ren hart bestraft, mei­ner Mei­nung nach müss­te es bei Kin­der­ver­ge­wal­ti­gung zur straf­ver­schär­fen­den Fest­stel­lung und Ver­ur­tei­lung nach „beson­de­rer Schwe­re der Schuld“ kommen. 

    Die Aus­wir­kun­gen, die ein Kind im Fall des Miss­brauchs mit­macht, wer­den das Opfer ver­mut­lich ein Leben lang beglei­ten. Eine Bewäh­rungs­stra­fe oder gar ein Frei­spruch ist eine kras­se Fehl­ent­schei­dung, zumin­dest dann, wenn die Beweis­la­ge ein­deu­tig ist. Und – wie Du ja auch schreibst – nicht dazu ange­tan, das Ver­trau­en in die Insti­tu­tio­nen zu stärken. 

    Das Rechts­sys­tem wird geschwächt und der rech­te Rand gestärkt.

  2. Su 30. November 2023 um 10:06

    Mir fehlt die Fan­ta­sie, dass sich die­se Jugend­li­chen „bes­sern“ wer­den, das soll ja Jugend­ge­setz bezwe­cken. Ich fin­de das Urteil deut­lich zu lasch.

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