Ich erinnere mich gut an die Disco-Zeit in den 1970-er Jahren. Meine Freundin und ich waren ungefähr zwanzig und Karfreitag, Volkstrauertag oder so waren alle Discos geschlossen. Was uns aber nicht daran hinderte, ordentlich zu feiern. Wir belegten mit unseren Freunden kurzerhand die gut ausgebauten „Partykeller“ dieser Zeit und erwählten unsere Discjockeys Kraft eigener Wasserbrühe. Es war klasse!
Tanzen und Musik stören die öffentliche Ruhe
Die Debatte über die Öffnung von Tanzlokalen und Musikdarbietungen am Karfreitag ist nicht neu und wird seit Jahren geführt. In Deutschland ist der Karfreitag ein stiller Feiertag, an dem öffentliche Tanzveranstaltungen und Musikdarbietungen aus Respekt vor dem Leidensweg Jesu Christi verboten sind.
Pro und Contra
Argumente Pro:
- Religiöse Freiheit: Befürworter der Öffnung argumentieren mit der Religionsfreiheit. Nicht alle Menschen in Deutschland seien Christen und sollten daher die Möglichkeit haben, den Karfreitag nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.
- Wirtschaftliche Interessen: Die Gastronomie- und Veranstaltungsbranche plädiert für die Öffnung, da der Karfreitag ein lukrativer Tag sein könnte.
- Veraltete Tradition: Manche sehen das Tanzverbot als veraltete Tradition, die nicht mehr zeitgemäß ist.
- Gleichheit mit anderen Feiertagen: Befürworter argumentieren, dass an anderen stillen Feiertagen wie Allerheiligen oder Totensonntag Tanzlokale geöffnet sein dürfen und Musik gespielt werden darf.
Argumente Contra:
- Religiöse Bedeutung: Gegner der Öffnung betonen die religiöse Bedeutung des Karfreitags als Tag der Trauer und Besinnung.
- Respekt vor der Tradition: Sie argumentieren mit Respekt vor der Tradition und dem Leid der Christen.
- Störung der Feiertagsruhe: Die Öffnung von Tanzlokalen und Musikdarbietungen könnten die Feiertagsruhe stören und den Charakter des Karfreitags beeinträchtigen.
- Ausnahmeregelung: Es wird befürchtet, dass eine Öffnung des Karfreitags zu einer Ausnahmeregelung führen könnte und weitere Feiertage in ihrer Bedeutung verwässern würde.
Aktueller Stand der Dinge
Die Debatte um die Öffnung von Tanzlokalen am Karfreitag wird weiterhin geführt. Es gibt keine eindeutige Mehrheit für eine der beiden Positionen. In einigen Bundesländern, wie Bayern und Baden-Württemberg, gibt es bereits Ausnahmeregelungen, die die Öffnung von Tanzlokalen unter bestimmten Auflagen erlauben. In anderen Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen, ist die Öffnung am Karfreitag weiterhin verboten.
Und in Zukunft:
Es ist möglich, dass die Debatte um die Öffnung von Tanzlokalen am Karfreitag in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnt. Die zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft und die Forderung nach mehr individueller Freiheit könnten dazu führen, dass das Tanzverbot am Karfreitag infrage gestellt wird.
Weitere Informationen:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Tanzverbot
- https://de.wikipedia.org/wiki/Karfreitag
- https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=3367
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