Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts suggerieren Springer-Medien in größtmöglicher Niedertracht mit FDP und AfD, dass es eine anstößige Nähe zwischen den Institutionen (CDU, Regierung und Verfassungsgericht) gibt.
Dieser Vorwurf ist nicht neu! Aber in dieser Lage ist er besonders niederträchtig und irreführend, weil er versucht, eine jahrzehntelang praktizierte Normalität zum Ausnahmefall zu machen.
Natürlich passt es ins Bild, das diese Leute schon seit Monaten vom CDU-Mann und „Merkel – Vertrauten“ Harbarth zeichnen. Ulf Poschardts Leute haben das vor der Pandemie auch noch völlig anderes beurteilt. Aber das gilt jetzt nicht mehr. Es wäre nicht opportun. Andere rechte Medien sehen eine „gemeinsame Metaebene“ zwischen Karlsruhe und Kanzleramt… Im „Spiegel“ war in diesem Monat ein gemeinsames Abendessen von Merkel und Harbarth Thema. Die Unterstellung, „Spiegel“ bezieht sich auf Springers „Welt am Sonntag“ , wird ausgeleuchtet. Der Stil ist ein anderer als Artikel aus Springer-Quellen.
Der Verdacht aber liegt nahe, dass es zwischen Karlsruhe und dem Kanzleramt eine gemeinsame Metaebene in Sachen Corona gibt.
Befangenheitsantrag gegen Harbarth – Wie Schlüssel und Schloss | Cicero Online
Dass AfD Leute (Georg Pazderski) alte CDU-Wahlplakate von 2013 bei Twitter veröffentlichen, die die Kanzlerin und dem neuen Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichtes, Herrn Dr. Harbarth, zeigen, soll uns weismachen, dass Harbarth keine autonomen Entscheidungen trifft. Wie tief kann man eigentlich noch sinken?
Harbarth wurde angelastet, dass seine frühere Tätigkeit als Anwalt und seine langjährige Mitgliedschaft in der CDU seine Unabhängigkeit beeinträchtige. Ich frage mich, welcher Art die Karrieren von Richter:innen in diesem Land sein müssten, um nicht auf derart dumme Vorbehalte zu stoßen.
Mir fallen ein paar exzellente Persönlichkeiten ein, die dieses hohe Amt als Präsident:in des Bundesverfassungsgerichtes innehatten und denen solche Vorwürfe nicht entgegengeschlagen sind.
Ernst Benda (CDU), Jutta Limbach (SPD), Roman Herzog (CDU). Dass die Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes einen Mitgliedsausweis besaßen und zum Teil Mitglied des Bundestages waren, ist überhaupt nichts Besonderes. Aber die Springer-Presse macht was draus. Bei Bild und Bild TV muss der Teufel los sein. Ich erspar mir das.
Ulf Poschardt, Chefredakteur der für eine merkwürdig einseitige Form der Freiheit trommelnden Springer-Ablegers „Welt“ schrieb nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Corona-Maßnahmen der Regierung heute bei Twitter: „das @BVerfG als schatten seines selbst.“ Tippfehler gehören Herrn Poschardt! Ich möchte ihm entgegenrufen: Euer Freiheitskonstrukt, der sich über die Interessen von Menschen erhoben hat, ist vor dem Gericht gescheitert. Nimms hin wie ein Mann. Aber der hört wieder nicht auf mich!
Was wohl geschehen wäre, hätte das BVerfG nicht so entschieden? Schließlich wird bald eine ganz neue Regierung im Amt sein, mutmaßlich ohne Beteiligung der Union. Welche Vorwürfe wurden Leute wie Poschardt dann wohl erheben, denn Herr Harbarth hätte, folgte man der Einsicht dieser ach so freiheitsliebenden Springer-Leute, kein Interesse mehr am „Durchwinken“ von Regierungsbeschlüssen. So als angeblicher Parteisoldat der Merkel-CDU.
Das stimmt ja sachlich auch. Das Problem ist nicht nur, dass die Leute reingewählt werden können, wie beim Rundfunkrat, sondern das auch die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist. Damit herrscht als das komplette Gegenteil eines Rechtsstaats.
Gibt es weltweit Modelle, die diese Kritik nicht möglich machen? Wenn diese Gremien durch Wahlen besetzt werden (USA) scheint mir das anhand vorhandener Erfahrungen auch nicht das Ei des Columbus zu sein. Woher sollen solche Leute kommen, die die Spitzen solcher Institutionen besetzen? Sie frei wählen zu lassen, macht vermutlich auch nicht viel Sinn.
Immerhin spiegelt sich in solchen Entscheidungen ein gewisser politischer Proporz wider, der durch Wahlen halbwegs legitimiert ist.
Aber ich hätte es auch lieber, wenn der Präsident des Bundesverfassungsgerichts nicht durch die politische Klasse bestimmt (gewählt) würde. Immerhin ist eine zweidrittel Mehrheit nötig. Das Verfahren als Gegenteil des Rechtsstaats zu denunzieren ist allerdings völlig unangemessen.