Klimaabkommen, Migrationspakt

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Wir dis­ku­tie­ren aktu­ell über den UN-Migra­ti­ons­pakt. Man­che fra­gen sich, wie unver­bind­lich die­ser Pakt tat­säch­lich ist und war­um er über­haupt unter­zeich­net wer­den soll, wenn er doch kei­ne bin­den­de Wir­kung hat. 

Das Pari­ser Kli­ma­ab­kom­men ist im Gegen­satz zum Migra­ti­ons­pakt völ­ker­recht­lich ver­bind­lich. Den­noch sind die Aus­wir­kun­gen des Abkom­mens (Deutsch­land hat es 2016 rati­fi­ziert) bis­her nicht klar.

Die Wiki­pe­dia gibt dazu fol­gen­de Information:

Menschenrechte und Klimaklagen

Wel­che Bedeu­tung das Über­ein­kom­men von Paris für die Fra­ge der Men­schen­rech­te hat und wel­che Kla­ge­mög­lich­kei­ten aus den Kli­ma­schutz­ver­pflich­tun­gen ableit­bar sind, ist noch nicht abschlie­ßend abschätz­bar.

Ein Gut­ach­ten der For­schungs­stel­le Nach­hal­tig­keit und Kli­ma­po­li­tik (Leip­zig /​Ber­lin) unter Lei­tung von Felix Ekardt befasst sich in die­sem Zusam­men­hang mit den völ­ker­recht­lich ver­bind­li­chen Ziel­stel­lun­gen des Über­ein­kom­mens und den Mög­lich­kei­ten, die avi­sier­ten Kli­ma­schutz­zie­le ein­zu­for­dern.

Aus­ein­an­der­set­zung um Kli­ma­fra­gen wer­den zuneh­mend gericht­lich aus­ge­han­delt. So waren 2017 welt­weit 884 Pro­zes­se in 24 Län­dern anhän­gig, in denen Kli­ma­fra­gen eine Rol­le spielen.

Quel­le

Umso erstaun­li­cher fin­de ich, dass den Tages­zei­tun­gen von heu­te zu ent­neh­men ist, dass der BUND und der Solar­ener­gie-För­der­ver­ein (SFV) gemein­sam mit elf Ein­zel­per­so­nen eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de ein­ge­legt. In Deutsch­land ist dies die ers­te Kla­ge die­ser Art!

Das Anliegen

Deutsch­land habe sich inner­halb der EU dazu ver­pflich­tet, in wich­ti­gen Berei­chen die Treib­haus­gas-Emis­sio­nen min­des­tens um 14% im Ver­gleich zu 2015 zu redu­zie­ren. Die Klä­ger monie­ren, dass die Bun­des­re­gie­rung in den Berei­chen Ener­gie, Gebäu­de, Mobi­li­tät, Indus­trie, Land­wirt­schaft und Forst­wirt­schaft kei­ne kurz­fris­tig wirk­sa­men Maß­nah­men beschlos­sen hät­te. Das 1,5‑Grad-Ziel wür­de – so die Klä­ger – von der Bun­des­re­gie­rung nicht ein­mal verfolgt.

Vie­le mögen die Kla­ge begrü­ßen, ich tue es nicht! Die zur Begrün­dung ange­führ­ten Argu­men­te tei­le ich nicht. Ent­schei­dun­gen die­ser Art sol­len bei der Regie­rung lie­gen und nicht durch die Anru­fung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes durch NGO’s beein­flusst wer­den. Aber lei­der sind sol­che Sit­ten in unse­rem Land ein­ge­ris­sen. Gerich­te kas­sie­ren poli­ti­sche und demo­kra­tisch her­bei­ge­führ­te Ent­schei­dun­gen. Wir geben uns mit der depri­mie­ren­den Aus­sa­ge zufrie­den, dass die Poli­tik ihren Job mal wie­der nicht rich­tig gemacht hat. Das mag aus­nahms­wei­se der Fall sein, zur Regel darf es nicht wer­den. Dass Gerich­te ange­ru­fen wer­den, liegt oft am Zau­dern oder an man­gel­haft aus­for­mu­lier­ten Geset­zes­tex­ten. Die­se Kri­tik müs­sen sich Poli­ti­ker gefal­len las­sen. Wir erle­ben, dass Geset­ze kas­siert durch höchst­rich­ter­li­che Ent­schei­dun­gen infra­ge gestellt oder ein­kas­siert wer­den. Das muss anders sein!

UN-Migrationspakt

Ich fin­de die­se Ent­wick­lung vor dem Hin­ter­grund der Dis­kus­sio­nen um den UN-Migra­ti­ons­pakt des­halb inter­es­sant, weil die Skep­ti­ker (angeb­lich ja alles Rech­te) ganz ähn­li­che Sze­na­ri­en (also Kla­gen durch NGO’s) für den Fall vor­her­sa­gen, das Deutsch­land ihn mitunterzeichnet.

Dabei ist aus der Erfah­run­gen mit Soft Law die Schluss­fol­ge­rung zu zie­hen, dass sich aus den dar­aus resul­tie­ren­den Dis­kus­sio­nen kei­ne juris­ti­sche Hand­ha­bung ablei­ten lie­ßen, dass die kla­gen­den Instan­zen sich jedoch mora­lisch nor­ma­ti­ve Wir­kun­gen zunut­ze machen kön­nen. Durch Soft Law wer­den nach Ansicht von Exper­ten inter­na­tio­na­le Stan­dards gesetzt, die sich frü­her oder spä­ter zu Völ­ker­ge­wohn­heits­recht entwickeln. 

Die­se Ver­ein­ba­run­gen haben einen dar­über hin­aus­ge­hen­den Nach­teil. Sie sind demo­kra­tisch nicht legi­ti­miert, weil sie weder Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren durch­lau­fen, noch in den Par­la­men­ten dis­ku­tiert und ver­ab­schie­det wer­den. Stich­wort: Demo­kra­tie von oben nach unten.

Es ist vor­stell­bar, dass Abschie­bun­gen oder Grund­satz­ent­schei­dun­gen zur Migra­ti­on durch die Öffent­lich­keits­ar­beit der kla­ge­füh­ren­den NGO’s und ihrer Anwäl­te, die wie­der­um auf den Aus­sa­gen eines sol­chen Pak­tes beru­hen, mas­siv zu ihren Guns­ten beein­flusst wird. Wir ken­nen das aus allen mög­li­chen Berei­chen (Gen­der-Main­strea­ming, Kli­ma­ab­kom­men etc.)

Beeinflussung mit demokratischer Legitimierung

Der Ver­weis auf den UN-Migra­ti­ons­pakt beein­flusst die Öffent­lich­keit, obwohl der Pakt eigent­lich kei­ne völ­ker­recht­li­che Bin­dung hat. Medi­en wer­den Paket dazu ange­hal­ten, migra­ti­ons­freund­lich zu berich­ten (wo lie­gen die Gren­zen einer nega­ti­ven Bericht­erstat­tung s. Pakt) wür­den nach unse­ren Erfah­run­gen, zu den Kla­gen die Begleit­mu­sik spie­len, also die Kla­gen vor deut­schen Gerich­ten unterstützen. 

Es kann uns kein ande­rer Staat ver­kla­gen. Das ist auf­grund der recht­li­chen Unver­bind­lich­keit schon der Fall. Aber der Ein­fluss, den sol­che Ver­ein­ba­run­gen (Ver­pflich­tun­gen) für die ein­zel­nen Unter­zeich­ner­staa­ten (im Inland) haben, ist nicht zu bestrei­ten. Dafür gibt es, wie gesagt, eini­ge Bei­spie­le

Mir ist klar, dass vie­le den UN-Migra­ti­ons­pakt posi­tiv sehen. Aber ein wich­ti­ges Argu­ment, dass er eben nicht ver­bind­lich sei, ist IMHO widerlegt. 

Und was macht unse­re Regie­rung jetzt? Die Debat­te im Bun­des­tag hat gezeigt, dass es ernst­zu­neh­men­de Ein­wän­de gibt – auch in der Uni­on und nicht nur bei der AfD. Trotz­dem wird der Pakt unter­zeich­net. Ein­fluss neh­men weder das Par­la­ment noch die BürgerInnen.


UN-Migra­ti­ons­pakt: Bun­des­tag ver­öf­fent­licht doch Peti­ti­on gegen Abkom­men – WELT LINK

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Horst Schulte
Rentner, Blogger & Hobbyfotograf
Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.

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