Das LG Berlin II untersagte im März 2026 drei zentrale Aussagen aus der Correctiv-Recherche zum Potsdamer Rechtsextremisten-Treffen und rügte «gravierende Auslassungen» in der Berichterstattung. Der unbestrittene Faktenkern – das Treffen fand statt, Remigration wurde diskutiert – bleibt juristisch unangetastet. Correctiv hat Berufung eingelegt.

Am 17. März 2026 fällte das Landgericht Berlin II ein folgenreiches Urteil im Zivilverfahren (Az. 27 O 379/25) auf Klage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy, die selbst am Potsdamer Treffen vom 25. November 2023 teilgenommen hatte. Das Gericht untersagte Correctiv drei konkrete Aussagen aus zwei Artikeln über das sogenannte «Potsdamer Treffen».

Die drei untersagten Äußerungen sind:

  • Die Behauptung, bei dem Treffen sei es um einen «Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger» gegangen
  • Die Passage, die von einer «Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern» spricht
  • Eine Aussage des Correctiv-Informanten Erik Ahrens, die dem Gericht zufolge als unwahre Tatsachenbehauptung einzustufen ist

Das Gericht wertete diese Passagen ausdrücklich als überprüfbare Tatsachenbehauptungen, nicht als geschützte Meinungsäußerungen – ein für Correctiv entscheidender juristischer Unterschied.

Die Urteilsbegründung

Die schriftliche Begründung geht laut Berichterstattung weit über eine punktuelle Korrektur hinaus. Die Richter stellen fest, dass Martin Sellners Vortrag sich mit einem Entzug der Staatsbürgerschaft gar nicht befasst habe – die entsprechenden Behauptungen seien daher ohne sachliche Grundlage. Zudem werfen die Richter Correctiv «gravierende Auslassungen» vor: Zentrale Informationen, die der verbreiteten Schlussfolgerung widersprochen hätten, fanden keinen Eingang in die Berichterstattung. Dem Gericht zufolge entstand dadurch durch Weglassen ein verzerrtes Gesamtbild, das rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung behandelt wird.

Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels zeigte sich ausdrücklich überrascht über das Urteil und verwies auf den Kontrast zum Hamburger Verfahren: «Wir sind sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg». Correctiv kündigte umgehend Berufung an.

Die juristische Vorgeschichte

Das Berliner Urteil ist kein Einzelfall – es steht in einer langen Reihe von Gerichtsverfahren mit teils widersprüchlichen Ergebnissen. Im Dezember 2025 hatte das Landgericht Hamburg zwei Klagen der Treffen-Teilnehmer Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig vollständig abgewiesen und dabei ausdrücklich die Rechtmäßigkeit von Correctivs Einordnung der «Remigration» als «Masterplan» bestätigt. Nun urteilt das LG Berlin II in direktem Widerspruch dazu – ein klares Indiz dafür, dass die endgültige juristische Einordnung erst durch höhere Instanzen erfolgen wird.

Folgen für Correctiv

Die Konsequenzen für die Rechercheplattform sind erheblich:

  • Reputationsschaden: Das Urteil liefert Kritikern handfeste juristische Argumente, die Glaubwürdigkeit von Correctiv grundsätzlich infrage zu stellen.
  • Berufungsverfahren: Correctiv hat Berufung eingelegt; eine rechtskräftige Entscheidung steht noch aus.
  • Methodenkritik: Das Gericht rügt nicht nur einzelne Formulierungen, sondern die journalistische Arbeitsweise – die bewusst unvollständige Darstellung durch Weglassen.
  • Folgemedien unter Druck: Redaktionen, die Correctivs Kernaussagen ungeprüft übernommen hatten, mussten teils bereits Aussagen zurücknehmen oder korrigieren.
  • Widersprüchliche Rechtslage: Die divergierenden Urteile aus Hamburg und Berlin schwächen Correctivs Position insgesamt, auch wenn das Hamburger Urteil formal bestehen bleibt.

Folgen für die öffentliche Diskussion

Der Correctiv-Bericht «Geheimplan gegen Deutschland» hatte im Januar 2024 Hunderttausende auf die Straße gebracht – die größten Demonstrationen gegen Rechtsextremismus seit Jahren. Das Berliner Urteil wirft nun eine unbequeme Frage auf: Beruhten diese Massenproteste zumindest teilweise auf Behauptungen, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten?

Das löst zwei gegenläufige Debatten aus:

  1. Medienkritiker und Rechte nutzen das Urteil als Beleg für eine politisch motivierte, verzerrende Berichterstattung des linksliberalen Medienmilieus und für die angebliche Konstruiertheit der Anti-AfD-Mobilisierung.
  2. Correctiv und Unterstützer betonen, dass der unbestrittene Faktenkern der Recherche – nämlich dass das Treffen stattfand, dass Rechtsextreme wie Sellner anwesend waren und Remigrationspläne diskutiert wurden – von keinem Gericht angegriffen wurde.

Ein besonderes Licht wirft dabei eine Präzisierung, die Correctiv selbst vor Gericht vornahm: Es seien keine «Massendeportationen im Sinne einer zweiten Wannsee-Konferenz» geplant worden, sondern hauptsächlich ein rassistisch motivierter Entzug der doppelten Staatsbürgerschaft. Diese Selbstkorrektur wurde von Kritikern als nachträgliche Relativierung der ursprünglichen Berichterstattung gewertet.

Einordnung

Das Urteil ist rechtlich noch nicht rechtskräftig und steht im Widerspruch zu einem anderen Gerichtsurteil – das letzte Wort ist also nicht gesprochen. Es markiert dennoch einen Wendepunkt: Es zwingt sowohl Correctiv als auch den deutschen Journalismus insgesamt, die Grenze zwischen zulässiger Einordnung und unzulässiger Tatsachenbehauptung schärfer zu ziehen. Die eigentliche politische Brisanz – dass sich Rechtsextreme, AfD-Politiker und Unternehmer trafen, um Konzepte zur Vertreibung von Menschen zu diskutieren – bleibt durch das Urteil inhaltlich unangetastet. Ich sage das, obwohl die «andere Seite» natürlich Nektar aus dem Urteil saugt. Ich nehme an, man kann davon ausgehen, dass höhere Gerichte angerufen werden.

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